Anlage zu den AGB · Stand: 5. August 2026
(1) Diese Lizenzbestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Be-Commerce GmbH („AGB“) und regeln abschließend den Umfang der Nutzungsrechte an den vom Anbieter vertriebenen Software-Erweiterungen („Plugins“). Bei Widersprüchen gehen diese Lizenzbestimmungen den AGB für den Umfang der Nutzungsrechte vor.
(2) Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Anbieter. Urheber- und sämtliche sonstigen Schutzrechte an den Plugins stehen ausschließlich dem Anbieter zu.
(3) Die Plugins können Open-Source-Komponenten Dritter enthalten. Diese sind in der Dokumentation oder in einer dem Plugin beiliegenden Lizenzdatei (z. B. THIRD-PARTY-NOTICES) ausgewiesen und unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Soweit diese dem Kunden weitergehende Rechte einräumen oder abweichende Pflichten begründen, gehen sie für die betreffende Komponente diesen Lizenzbestimmungen vor. Gewährleistung und Haftung des Anbieters für das Plugin als Gesamtprodukt richten sich unverändert nach §§ 9, 10 der AGB.
(1) Laufzeitlizenz (Standard): Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit (in der Regel zwölf Monate, Einzelheiten in der Produktbeschreibung).
(2) Dauerlizenz (nur soweit ausdrücklich angeboten): Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit nach Maßgabe dieser Bestimmungen.
(3) Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung wirksam eingeräumt (§ 4 AGB).
(1) Mit Ablauf der Laufzeit einer Laufzeitlizenz enden die Nutzungsrechte, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde hat das Plugin zu deinstallieren, sämtliche Kopien zu löschen und dies auf Verlangen in Textform zu bestätigen. Vom Plugin im Shop des Kunden erzeugte Daten (z. B. Datenbankinhalte) bleiben hiervon unberührt; ihre Sicherung vor der Deinstallation obliegt dem Kunden.
(2) Bei Dauerlizenzen lässt das Ende der Subscription das Nutzungsrecht unberührt; der Kunde darf die zuletzt während der Subscription bereitgestellte Version weiter nutzen. Ansprüche auf Updates (einschließlich Sicherheitsupdates) und Support bestehen nach Subscription-Ende nicht; das Risiko des Weiterbetriebs ohne aktuelle Updates trägt insoweit der Kunde. § 10 der AGB bleibt unberührt.
(3) Bei ordentlichem Ablauf der Laufzeit besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung; gesetzliche Rechte bei einer vom Anbieter zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Kunden bleiben unberührt.
(1) Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung des Plugins in einer (1) produktiven JTL-Shop-Installation (eine Shop-Domain) einschließlich einer zugehörigen, nicht öffentlich produktiv genutzten Staging-/Testumgebung. Für jede weitere produktive Installation ist eine weitere Lizenz zu erwerben.
(2) Dienstleister-Klausel: Die Nutzung durch Dienstleister des Kunden (z. B. Agentur, Hoster), die den Shop im Auftrag und für Rechnung des Kunden betreiben oder betreuen, ist zulässig und gilt nicht als Weitergabe im Sinne des § 4, solange die Nutzung auf die lizenzierte Installation beschränkt bleibt und der Kunde dem Dienstleister die Pflichten aus diesen Lizenzbestimmungen auferlegt.
(1) Bei Laufzeitlizenzen (einschließlich zugehöriger Subscriptions) ist jede Weitergabe untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, das Plugin ganz oder teilweise, im Original oder in kopierter, bearbeiteter oder abgeleiteter Form
Die Dienstleister-Klausel (§ 3 Abs. 2) bleibt unberührt. Für Dauerlizenzen gilt ausschließlich Abs. 2.
(2) Bei Dauerlizenzen ist die Weiterveräußerung der Lizenz insgesamt zulässig, wenn der Kunde seine eigene Nutzung vollständig und endgültig aufgibt, das Plugin deinstalliert und sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien löscht oder unbrauchbar macht (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG). Der Erwerber ist rechtmäßiger Nutzer im Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung (§ 69d Abs. 1 UrhG). Eine laufende Subscription steht der Weiterveräußerung nicht entgegen; mit der Veräußerung endet die Subscription des Kunden und kann auf den Erwerber übertragen werden. Der Kunde soll dem Anbieter die Veräußerung in Textform anzeigen, damit Update- und Supportberechtigungen auf den Erwerber übertragen werden können; die Wirksamkeit der Veräußerung hängt hiervon nicht ab. Vermietung, Unterlizenzierung und jede nur teilweise Weitergabe bleiben auch bei Dauerlizenzen ausgeschlossen (§ 69c Nr. 3 S. 2 Hs. 2 UrhG).
(3) Nicht gestattet ist ferner die Umgehung, Entfernung oder Veränderung von Lizenzprüfmechanismen des JTL-Extension Store (insbesondere der ExsID-Zuordnung) sowie die Entfernung oder Veränderung von Urheber- und Lizenzvermerken. Die gesetzlichen Befugnisse aus §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
(4) Die Software wird unverschlüsselt ausgeliefert. Der Kunde darf sie für eigene Zwecke konfigurieren; §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Eigenmächtige Änderungen am Code lassen Gewährleistungsansprüche für hierdurch verursachte Fehler nach Maßgabe von § 9 Abs. 5 der AGB entfallen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Weitergabeverbot nach § 4 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter unter Berücksichtigung von Schwere, Dauer und Folgen des Verstoßes sowie des Lizenzwerts nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (§ 315 BGB). Mehrere Verstöße, die auf demselben einheitlichen oder fortgesetzten Verhalten beruhen, gelten als ein Verstoß. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet; weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt.
Der Anbieter kann vom Kunden höchstens einmal je Vertragsjahr in Textform Auskunft darüber verlangen, in welchen Installationen (Shop-Domains) das Plugin eingesetzt wird. Der Kunde erteilt die Auskunft innerhalb von 14 Tagen. Ein Zutritts- oder Fernzugriffsrecht des Anbieters besteht nicht.
(1) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 4 kann der Anbieter — unbeschadet weiterer Rechte — die Lizenz aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die Nutzungsrechte; der Kunde hat das Plugin zu deinstallieren, alle Kopien zu löschen und dies auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
(2) Im Fall der außerordentlichen Kündigung nach Abs. 1 kann der Anbieter die auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallende, bereits gezahlte Vergütung als pauschalierten Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einbehaltene Vergütung und eine verwirkte Vertragsstrafe nach § 5 werden auf weitergehende Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet.
(3) Die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen (auch nach UrhG) bleibt unberührt.
Im Übrigen gelten die AGB der Be-Commerce GmbH (einschließlich Haftung, Gewährleistung, Gerichtsstand, Rechtswahl).