Be-Commerce
E-COMMERCE & SOFTWARE
Software-Erweiterungen · JTL-Extension Store

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überlassung von Software-Erweiterungen („Plugins“) für JTL-Shop zwischen

Be-Commerce GmbH, Marie-Curie-Ring 19, 55291 Saulheim, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRB 46860 · USt-IdNr.: DE308296745
vertreten durch die Geschäftsführung: Christian Becker
Support: support@becommerce24.de

(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden — einheitlich für sämtliche vom Anbieter über den JTL-Extension Store vertriebenen Erweiterungen. Produktspezifische Angaben (Funktionsumfang, Lizenzmodell, Preise, System- und Nutzungsvoraussetzungen) ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung; die Lizenzbestimmungen des Anbieters (Anlage „Lizenzbestimmungen“) sind Bestandteil dieser AGB und gehen ihnen für den Umfang der Nutzungsrechte vor.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen; der Anbieter schließt Verträge nur mit diesem Personenkreis. Der Kunde gibt bei der Bestellung an, als Unternehmer zu handeln; die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht bei Verträgen mit Unternehmern nicht.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung der jeweils angebotenen Plugin-Software in ausführbarer Form zur Nutzung mit dem Shopsystem JTL-Shop, nebst zugehöriger Dokumentation, nach Maßgabe des in der Produktbeschreibung ausgewiesenen Lizenzmodells (Laufzeitlizenz oder — nur soweit ausdrücklich angeboten — Dauerlizenz; Einzelheiten in den Lizenzbestimmungen).

(2) Die Funktionsbeschreibung sowie die Nutzungs- und Systemvoraussetzungen (insbesondere unterstützte JTL-Shop- und PHP-Versionen) in der Produktbeschreibung im JTL-Extension Store zum Zeitpunkt der Bestellung legen die vereinbarte Beschaffenheit der Software fest. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Eigenschaften, die über die Produktbeschreibung hinausgehen, nicht geschuldet sind; insoweit weichen sie im unternehmerischen Verkehr von den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB ab (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Unberührt bleibt die Eignung für die in der Produktbeschreibung vorausgesetzte Verwendung. Öffentliche Äußerungen Dritter, die dem Anbieter nicht zuzurechnen sind, begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

(3) Nicht Vertragsgegenstand sind — sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart — Installation, Einrichtung, individuelle Anpassung, Template-/Design-Anpassungen sowie die Herstellung der Kompatibilität mit Erweiterungen Dritter.

§ 3 Vertragsschluss, Abwicklung, Rückabwicklung

(1) Der Erwerb erfolgt über den JTL-Extension Store der JTL-Software-GmbH. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande; der Anbieter ist Vertragspartner und Rechnungssteller.

(2) Für Bestellvorgang, Bereitstellung (Download/Freischaltung im JTL-Kundencenter bzw. Shop-Backend) und Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des JTL-Extension Store in der bei Bestellung geltenden, unter [URL der Store-Bedingungen einsetzen] abrufbaren Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor, soweit die Store-Bedingungen nicht für die technische Abwicklung zwingend sind.

(3) Storno und Erstattung wickelt der Anbieter ab; ein Anspruch auf Rückabwicklung außerhalb der gesetzlichen Rechte besteht nicht. Erfolgt eine Rückabwicklung, erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte; der Kunde hat das Plugin zu deinstallieren, alle Kopien zu löschen und dies auf Verlangen in Textform zu bestätigen.

§ 4 Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzungsrechte, die Lizenzmetrik sowie das Verbot der Weitergabe ergeben sich aus den Lizenzbestimmungen des Anbieters (Anlage). Die Lizenzbestimmungen enthalten für schuldhafte Verstöße gegen das Weitergabeverbot eine Vertragsstrafenregelung (§ 5 der Lizenzbestimmungen). Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung wirksam eingeräumt; bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Verzug

(1) Es gelten die im JTL-Extension Store zum Bestellzeitpunkt ausgewiesenen Preise, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die im Store angebotenen Zahlungswege.

(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere Ansprüche wegen Mängeln der überlassenen Software aus demselben Vertragsverhältnis. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(3) Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Weiterveräußerung von Dauerlizenzen nach § 4 Abs. 2 der Lizenzbestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (insbesondere § 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB). Für jede vom Kunden zu vertretende Rückbelastung einer Zahlung (z. B. Chargeback) erstattet der Kunde dem Anbieter die hierdurch entstandenen, nachgewiesenen Fremdgebühren; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Nachfrist die Bereitstellung von Updates und Supportleistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (§ 320 BGB). Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Bereitstellung, Updates

(1) Die Bereitstellung erfolgt digital als Download bzw. Freischaltung im JTL-Kundencenter/Shop-Backend. Maßgeblicher Zeitpunkt der Bereitstellung ist die erstmalige Freischaltung zum Download bzw. Abruf; der Anbieter dokumentiert diesen Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Übergabe auf physischen Datenträgern besteht nicht.

(2) Während einer aktiven Subscription bzw. innerhalb des in der Produktbeschreibung genannten Update-Zeitraums stellt der Anbieter Fehlerbehebungen und funktionale Aktualisierungen für die unterstützten Shop-Versionen bereit; der wesentliche, in der Produktbeschreibung ausgewiesene Funktionsumfang bleibt dabei erhalten. Änderungen einzelner Funktionen sind zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters (insbesondere Sicherheit, Kompatibilität, Rechtskonformität) für den Kunden zumutbar sind. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Stellt der Anbieter die Unterstützung der vom Kunden eingesetzten JTL-Shop-Hauptversion ein, ohne die Nachfolge-Hauptversion zu unterstützen, kann der Kunde die Subscription außerordentlich kündigen; vorausbezahlte Vergütung für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung wird anteilig erstattet.

(3) Installiert der Kunde bereitgestellte Fehlerbehebungs- und Sicherheitsupdates nicht in angemessener Frist, muss er sich einen hierdurch mitverursachten Schaden als Mitverschulden (§ 254 BGB) anrechnen lassen; die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach § 10.

(4) Support und Fehlerbehebung leistet der Anbieter für die jeweils aktuelle Version des Plugins sowie die unmittelbar vorhergehende Version. Für ältere Versionen kann der Anbieter die Fehlerbehebung dadurch erbringen, dass er auf eine bereits bereitgestellte neuere Version verweist, deren Installation dem Kunden zumutbar ist. Die Unterstützung einzelner JTL-Shop- oder PHP-Versionen kann der Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten einstellen (End of Life), frühestens jedoch, wenn JTL bzw. das PHP-Projekt die betreffende Version nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Für die Gewährleistung bleibt die bei Bestellung vereinbarte Beschaffenheit (§ 2 Abs. 2) unberührt.

§ 6a Vorabversionen

(1) Als „Beta“, „Preview“ oder „Release Candidate“ gekennzeichnete Vorabversionen stellt der Anbieter freiwillig und ohne gesonderte Vergütung zu Testzwecken bereit; ein Anspruch auf Bereitstellung, Weiterentwicklung oder Überführung in eine Produktivversion besteht nicht.

(2) Vorabversionen weisen nicht den nach § 2 Abs. 2 vereinbarten Funktions- und Qualitätsstand auf; sie sind ausschließlich für Test- und Staging-Umgebungen bestimmt. Setzt der Kunde eine Vorabversion entgegen dieser Zweckbestimmung produktiv ein, muss er sich hieraus entstehende Schäden als Mitverschulden (§ 254 BGB) anrechnen lassen.

(3) Die Haftung des Anbieters richtet sich auch für Vorabversionen nach § 10.

§ 7 Subscription: Laufzeit, Verlängerung, Beendigung

(1) Soweit das gewählte Lizenzmodell eine Subscription (Support und Updates) umfasst, beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab Bereitstellung, sofern die Produktbeschreibung nichts anderes ausweist. Bei Dauerlizenzen mit einem Standardpreis ab 100 € netto ist eine Subscription mit einer Laufzeit von zwölf Monaten bereits im Kaufpreis enthalten.

(2) Verlängerung und Beendigung richten sich nach der technischen Abwicklung des JTL-Extension Store — bitte eine Variante wählen und die andere löschen:

Variante A: Die Subscription verlängert sich nicht automatisch; eine Verlängerung erfolgt durch erneuten Erwerb über den Store zum dann ausgewiesenen Preis.

Variante B: Die Subscription verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn der Kunde sie nicht bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit über die Verwaltungsfunktion des JTL-Extension Store kündigt bzw. abbestellt; maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bzw. die Abbestellung im Store.

(3) Verlängert sich die Subscription automatisch, kann der Anbieter die Vergütung mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Verlängerungszeitraums anpassen; Erhöhungen kündigt er mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder über den JTL-Extension Store an. Im Fall einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, die Subscription bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt zu beenden; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Setzt der Kunde die Subscription fort, gilt der angepasste Preis.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere in einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen die Lizenzbestimmungen (namentlich das Weitergabeverbot).

(5) Die Nutzung nach Laufzeit- bzw. Subscription-Ende richtet sich nach § 2a der Lizenzbestimmungen.

§ 8 Support, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Anbieter leistet Support per E-Mail an support@becommerce24.de. Der Anbieter reagiert auf Supportanfragen innerhalb von 96 Stunden (Zeitstunden) nach Eingang der Anfrage; die inhaltliche Bearbeitung erfolgt zu üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr außer bundeseinheitliche Feiertage). Umfang des Supports: Hilfe zu Installation und Konfiguration des Plugins sowie die Behebung reproduzierbarer Fehler des Plugins („Bugfixing“).

(2) Nicht vom Support umfasst sind insbesondere: individuelle Anpassungen und Sonderprogrammierung, Anpassungen an Templates/Themes Dritter, die Behebung von Störungen, die durch Erweiterungen Dritter, Server-/Hostingumgebung oder Eingriffe des Kunden verursacht werden, sowie allgemeine Beratung zum Shopbetrieb. Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.

(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: vor Installation und vor jedem Update vollständige Datensicherung (Dateien + Datenbank); Test von Installationen und Updates nach Möglichkeit zunächst in einer Staging-Umgebung; Einhaltung der Systemvoraussetzungen; Bereitstellung der zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen (Shop-/PHP-Version, Fehlermeldungen, Reproduktionsschritte, ggf. Logauszüge). Auf Verlangen des Anbieters wirkt der Kunde daran mit, einen gemeldeten Fehler in einer Umgebung mit deaktivierten Erweiterungen Dritter und in der unveränderten Originalversion des Plugins zu reproduzieren. Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten, muss er sich dies nach § 254 BGB anrechnen lassen.

§ 8a Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Kunde das Plugin mit von ihm eingestellten oder zu verantwortenden Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Marken, Bewertungen, Rabatt- und Werbeaussagen) oder in einer von ihm gewählten Konfiguration in rechtsverletzender Weise nutzt, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt ihm — soweit rechtlich möglich — die Verteidigung und trifft ohne Abstimmung mit dem Kunden kein Anerkenntnis.

§ 8b Verantwortlichkeit für den Einsatz; keine Rechtsberatung

(1) Die Plugins stellen technische Funktionen bereit. Für die rechtskonforme Ausgestaltung und Nutzung im Shop des Kunden — insbesondere die wettbewerbs-, preisangaben-, verbraucherschutz- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit konkreter Inhalte, Werbeaussagen, Rabattaktionen, Bewertungsdarstellungen und E-Mail-Aussendungen (etwa Einwilligungserfordernisse nach § 7 UWG) — ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung.

(2) Voreinstellungen, Beispieltexte und Textbausteine der Plugins sind unverbindliche Vorschläge und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung durch den Kunden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den Maßgaben der folgenden Absätze.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, gilt für Dauerlizenzen § 377 HGB. Im Übrigen gilt: Der Kunde soll offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung in Textform anzeigen. Unterlässt er die rechtzeitige Anzeige, muss er sich einen dadurch vergrößerten Schaden als Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 BGB); die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.

(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung einer neuen, mangelfreien Programmversion. Bis zur Fehlerbehebung kann der Anbieter eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen; die Pflicht zur Fehlerbehebung bleibt hiervon unberührt. Erfolgt die Nacherfüllung durch Bereitstellung einer neuen Programmversion, installiert der Kunde diese innerhalb angemessener Frist; solange die Installation aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unterbleibt, gilt der betreffende Nacherfüllungsversuch nicht als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie verweigert, kann der Kunde mindern oder zurücktreten; die Nacherfüllung gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Software oder des Mangels etwas anderes ergibt (§ 440 BGB).

(4) Bei Dauerlizenzen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung. Bei Laufzeitlizenzen bestehen die Mängelrechte während der gesamten jeweiligen Vertragslaufzeit; sie verjähren in zwölf Monaten ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt jeweils nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen des § 10 Abs. 1 und Abs. 2, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die nachweislich auf eigenmächtigen Änderungen am Plugin-Code, auf der Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen, auf Erweiterungen Dritter oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen.

(6) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit berechtigt nicht zum Rücktritt.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten; d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Im Rahmen des Abs. 2 umfasst die Haftung auch entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden, soweit diese bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar waren; eine darüber hinausgehende Haftung für solche Schäden besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen von Abs. 2 nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 3) zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf bei Dritten, großflächige Netz- oder Energieausfälle), die weder der Anbieter noch seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlauffrist von seinen Leistungspflichten; Fristen verlängern sich entsprechend. Für die Dauer der Störung entfällt bzw. mindert sich eine zeitbezogene Vergütung (insbesondere Subscription-Entgelte) anteilig. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten bzw. Dauerschuldverhältnisse außerordentlich kündigen.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet zur Vertragsabwicklung die über den JTL-Extension Store übermittelten Bestell- und Kontaktdaten des Kunden. Einzelheiten: [Link zur Datenschutzerklärung der Be-Commerce GmbH — folgt].

(2) Die Plugins übermitteln — sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben — keine Daten an den Anbieter oder Dritte („kein Phone-Home“). Soweit ein Plugin im Shop des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Kunde hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher; die Produktdokumentation enthält die dafür nötigen Angaben sowie ggf. einen Formulierungsbaustein für die Datenschutzerklärung des Shops.

§ 12a Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden in eigenen Medien (Website, Seller-Profil im JTL-Extension Store, Präsentationen) aufzuführen. Eine inhaltliche Beschreibung des Projekts erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann der Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; der Anbieter stellt die Nennung dann binnen zehn Werktagen für künftige Verwendungen ein.

§ 13 Störungen durch Produkte Dritter

Treten Fehler im Zusammenwirken mit Erweiterungen anderer Hersteller auf, wird der Anbieter — im Rahmen des Supports nach § 8 — die Ursache soweit zumutbar eingrenzen und, sofern die Ursache beim Drittprodukt liegt, auf Wunsch den Kontakt zum Dritthersteller suchen. Ein Anspruch auf Herstellung oder Aufrechterhaltung der Kompatibilität mit Produkten Dritter besteht nicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz der Be-Commerce GmbH in Saulheim. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuell ausgehandelte Abreden (§ 305b BGB) haben stets Vorrang und gelten auch ohne Einhaltung der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.